NPD-Abgeordnete dürfen die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Nostorf/Horst besuchen

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss (Az. LVerfG 4/15) dem Besuch der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Nostorf/Horst, unter Auflagen, durch die NPD-Fraktion stattgegeben.

Dabei hat das Gericht festgestellt, dass der Innenminister Lorenz Caffier mit der „Weigerung, den Abgeordneten der NPD-Fraktion den Besuch der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes zu ermöglichen, die ihnen aus dem Abgeordnetenstatus der Landesverfassung zustehenden Selbstinformations- und Kontrollrechte verletzt hat“.

Insbesondere die Argumentation des Innenministers, der sinngemäß den gewählten NPD-Volksvertretern ihre Rechte abspricht, weil Asylanten oder Linksextreme sonst Terror machen würden, kassierte das Gericht.

In diesem Zusammenhang unterstrich das Landesverfassungsgericht das Gleichbehandlungsprinzip sowie besonders die Rechte von Mitgliedern des Landtages, welche die Regierung kontrollieren und sich über die Behandlung öffentlicher Angelegenheiten informieren können.

Mit Blick auf den Beschluss muß der Innenminister nun erneut über das Besuchsbegehren der NPD-Abgeordneten entscheiden. Der Rechtsanwalt Peter Richter hat den Innenminister bereits aufgefordert, zeitnah einen Termin zu unterbreiten.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs äußerte sich heute zum Ausgang des Gerichtsverfahrens:

„Der Beschluss des Landesverfassungsgerichts ist eine herbe Schlappe für den Innenminister Lorenz Caffier. Es grenzt schon an Argwohn, wenn der Innenminister scheinbar bewusst über die Landesverfassung und den besonderen Schutz der Abgeordnetenrechte hinweg sieht. Mit dem heutigen Beschluss wurde diesem Treiben endlich ein Ende gesetzt. Die grundsätzliche Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, wodurch die NPD-Abgeordneten von ihrem parlamentarischen Recht Gebrauch machen können, ist zu begrüßen. Die Zustände und Probleme in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber verlangen eine Besichtigung vor Ort, auch in Nostorf/Horst.“ 
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 01. September 2015