Versammlungsfreiheit gilt in MV offenbar nicht

Die NPD-Fraktion stellte angesichts der unausgesetzten Störungen von Geburtstagsfeiern und Konzerten im Land einen Dringlichkeitsantrag. Die Landesregierung wurde aufgefordert, "das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit auch in Mecklenburg-Vorpommern ohne Ansehen der weltanschaulichen, religiösen oder politischen Ausrichtung der Teilnehmer von Versammlungen, Musikveranstaltungen u.ä. durchzusetzen".

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist für eine Demokratie konstitutiv. Wer das Versammlungsrecht unterdrückt und willkürlich Veranstaltungen und Versammlungen auflöst und verhindert ist ein Feind der Demokratie. Die Systemparteien wußten also, warum sie den von Michael Andrejewski begründeten Dringlichkeitsantrag ablehnten.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 19. November 2008