Gipfel des Schwachsinns

Schweriner Staatsanwaltschaft hält Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund für eine echte Alternative zur NSDAP!

Wenn das Jürgen Rieger noch erlebt hätte! In Kenntnis dessen, was die Schweriner Staatsanwaltschaft heute so von sich gibt, hätte er den Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund sicher sofort wieder gegründet.

Wie wir berichteten, hat das Schweriner Landgericht die Anklage gegen Udo Pastors wegen einer angeblichen Verunglimpfung des verstorbenen Altbundespräsidenten Gustav Heinemann (SPD) nicht zugelassen. Zwar, so hatte die Kammer sinngemäß ausgeführt, entspräche die Behauptung, Heinemann sei in der NSDAP gewesen, nicht der Wahrheit. Sie sei aber auch nicht geeignet, den SPD-Mann in der öffentlichen Wertschätzung zu beschädigen, da er in drei nicht weniger nationalsozialistischen Vereinigungen gewesen sei, nämlich im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt und dem Reichsluftschutzbund.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts hat die Schweriner Staatsanwaltschaft nun mit einer sehr exotischen Begründung sofortige Beschwerde eingelegt.

Laut Schweriner Volkszeitung vertritt sie die Auffassung, diese nationalsozialistischen Verbände seien „überparteiliche Interessenvertretungen“ gewesen. Durch die Gleichschaltung im Dritten Reich hätte Heinemann keine anderen Vereine zur Artikulierung der Interessen als Alternative gehabt. Die Gleichsetzung mit einer NSDAP-Mitgliedschaft sei nicht zulässig.

Zur Information der Anklagebehörde: Der NSRB -Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund - war eine der NDSAP angegliederte Organisation. Sie unterstand direkt der Parteikanzlei der NSDAP, so daß die ununterbrochene  Befehlskette bis zu Hitler reichte. Als langjähriger Vorsitzender fungierte Hans Frank, der spätere Generalgouverneur von Polen. Und zu den bekannteren Mitgliedern zählte Roland Freisler, der sich beim Volksgerichtshof einen Namen machte. Hans Frank und Roland Freisler als Alternative zu Hitler? Interessante Ansicht. In ihren Fragebögen haben die Alliierten nach Kriegsende übrigens ausdrücklich nicht nur nach einer Mitgliedschaft in der NSDAP, sondern auch nach einer Zugehörigkeit zu einer ihr nachgeordneten Vereinigung gefragt und damit auch NSV und NSRB gemeint. Das hat Heinemann damals wahrheitswidrig verneint. Komischerweise bekannte er sich auch nie zu seinen „alternativen“ NS-Zugehörigkeiten. Warum wohl?

Was den Reichsluftschutzbund betrifft, so wurde dieser auch von einer “echten Alternative zu Hitler“ gegründet und geleitet, nämlich von Hermann Göring.

Das Dritte Reich war ein Führer- und Einparteienstaat. Innerhalb dieses Gefüges gab es keine Alternativen. Man war dabei oder dagegen. Heinemann war dabei, ohne Not und freiwillig. Er hatte sich in ein Boot mit Freisler gesetzt. Sein Vorsitzender hieß Frank. Dessen Chef hörte auf den Namen Adolf Hitler.

Würde das Oberlandesgericht in Rostock der Beschwerde der Schweriner Staatsanwaltschaft statt geben und damit NSRB, NSV und den Reichsluftschutzbund zu „überparteilichen Interessenvertretungen“ erklären, die geeignet gewesen seien zur „Artikulierung alternativer Interessen“ im Dritten Reich, wäre das nicht nur völliger Schwachsinn. Daraus könnte man auch folgern, eine Wiedergründung dieser Vereine sei zulässig. Schließlich hätten sie mit der NSDAP und Hitler aber auch  gar nichts zu schaffen gehabt! Die reinsten Widerstandshochburgen. Vielleicht sogar das Richtige für Sophie Scholl, wenn sie Jura studiert hätte?

Wirklich schade, daß Jürgen Rieger nicht mehr lebt. Die Aussicht, eine nationalsozialistische Juristenvereinigung mit staatlicher Billigung wiederbegründen zu können, hätte ihn sicher entzückt. Was die Schweriner Staatsanwaltschaft betrifft, so hat sie sich dermaßen in ihre politisch motivierte Hetzjagd auf NPD-Abgeordnete hineingesteigert, daß sie vor keinem Unfug mehr zurückschreckt. Nicht einmal vor einer Entnazifizierung des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 13. März 2015