Ist Pädophilie nur ein Bagatelldelikt?

Im Herbst 2013 begannen die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Ihm wurde vorgeworfen, sich über seinen Dienstlaptop kinderpornographische Bilder und Videos heruntergeladen zu haben. Ein eigens eingerichteter Untersuchungsausschuss soll auch darüber Aufschluss geben, wer Sebastian Edathy im Vorfeld der Ermittlungen gewarnt haben soll.
 
Gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 5.000 Euro wurde das Verfahren heute am Landgericht Verden eingestellt - Ein weiteres Glanzstück des BRD-Justizapparates.
 
Vor wenigen Tagen wurde der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt, da er eine CD angeboten haben soll, auf der in englischer Sprache gegen Kinderschänder Stimmung gemacht wurde.
 
Es darf die Frage in den Raum gestellt werden, wessen Schutz und Unversehrtheit in diesem Staate mehr gilt, Die von Kindern oder die von pädophilen Triebtätern? Hält man sich dann noch vor Augen, dass die Vorwürfe gegen den NPD-Abgeordneten David Petereit längst nicht hinreichend bewiesen erscheinen, Edathy aber ein umfassendes Geständnis abgelegt hat und zugab, sich das abscheuliche Bild- und Videomaterial beschafft zu haben, ist das heute erlassene Urteil gegen den SPD-Mann ein Skandal. Mit der Einstellung des Verfahrens bezieht Edathy auch weiterhin seine hohen Übergangsgelder des deutschen Bundestages und gilt nicht als vorbestraft. Das heute gefällte Urteil könnte als Signal bei Pädophilen verstanden werden, dass ihnen in der BRD keinerlei Gefahr durch den „Rechtsstaat“ zu drohen scheint.
 
Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag, sagte dazu heute: „Das Landgericht in Verden hat mit dem heutigen Urteil die Handlungen von Pädophilien einem Bagatelldelikt gleichgesetzt. Es zeigt einmal mehr, dass die Justiz nach wie vor auf dem Auge von Kindesmissbrauch blind erscheint! Die NPD-Fraktion wird dennoch nicht müde werden, weiterhin ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter zu fordern.“
zurück | drucken Erstellt am Montag, 02. März 2015