Kaukasische Moslem-Polizei in Asylanten-Heimen

Von selbsternannten Scharia-Polizisten à la Wuppertal sind die Städte in Mecklenburg und Pommern zwar bislang weitestgehend verschont geblieben.

Wie die Landesregierung allerdings auf NPD-Nachfrage zugeben mußte, ist es in Asylanten-Heimen und an Orten der dezentralen Unterbringung zu einer Reihe von Vorfällen gekommen, die zweifellos religiös motiviert sind. So bedrohte eine Gruppe von Tschetschenen im Juli 2013 in der Gemeinschaftsunterkunft Wolgast „andere aus dem Nordkaukasus stammende Heimbewohner aus mutmaßlich islamistischen Motiven, wobei es auch zu Gewalthandlungen kam.“ Dabei zwangen die Sittenwächter vor allem Frauen, „sich entsprechend islamischen Bekleidungsvorschriften zu verhüllen“.

Im Juni des Vorjahres erhielten die Behörden Hinweise „darauf, daß männliche Personen aus dem Nordkaukasus in der Gemeinschaftsunterkunft Rostock zielgerichtet versucht haben, weiblichen muslimischen Heimbewohnern Vorschriften im Hinblick auf ihr Kleidungs- und Sozialverhalten zu machen.“ Zwei weitere vergleichbare Fälle wurden aus anderen Asylanten-Heimen und noch zwei aus dem Umfeld dezentraler Unterbringung gemeldet (Drucksache 6/3518) – wohlgemerkt: es handelt sich um die bekannt gewordenen bzw. angezeigten Vorfälle dieser Art.  

Nach Auffassung der NPD müssen Moslem-Extremisten und Gewalttäter rasch ausgewiesen und mit Wiedereinreisesperren belegt werden. Die weiteren NPD-Forderungen zur Asyl-Problematik können Sie hier einsehen. 

Im übrigen gilt auch für sämtliche Kaukasus-Asylanten die Kernformel des Dubliner Übereinkommens: Der Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muß das Asylverfahren durchführen. Im Falle der Personen aus dem Nordkaukasus wäre dies die Republik Polen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 10. Dezember 2014 erfolgten insgesamt 130 Rückführungen, wobei sich Ende November in M/V noch 726 Asylbewerber aus der Russischen Föderation aufgehalten haben.
zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 14. Januar 2015