Landgericht Neubrandenburg spricht den NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller frei

Zum Freispruch des NPD-Landtagsabgeordneten Tino Müller vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Landespressegesetz sagte der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, Udo Pastörs, heute:

"Was als Versuch begann, meinen Fraktionskameraden Tino Müller als Straftäter hinzustellen, bietet nun Anlaß zu erheblichen Zweifeln an der Amtsführung der Landtagspräsidentin Bretschneider von der SPD. Tino Müller ist von der zuständigen Strafkammer des Landgerichtes Neubrandenburg frei gesprochen worden. Frau Bretschneider hingegen wurde vom Vorsitzenden Richter der Kammer heftig kritisiert, und zwar für das von ihr unterzeichnete, an alle Landtagsabgeordneten gerichtete Schreiben vom August 2013 zum Thema "Impressumspflicht und parlamentarische Immunität".
 
Dieses, so der Kammervorsitzende sinngemäß, stelle eine Aufforderung dar, das Landespressegesetz zu "unterlaufen" und sei "bedenklich". Bedacht werden, sollte in der Tat, ob Frau Bretschneider angesichts dessen in ihrer Funktion noch tragbar ist. Auch die Qualität des juristischen Dienstes des Landtages ist zu hinterfragen. Der Plenarsaal darf auch nicht länger als Bühne für politisches Justiztheater missbraucht werden. Zwei Mal wurden  mit inszenierter Dramatik Landtagssitzungen unterbrochen, um die Immunität von NPD-Abgeordneten aufzuheben. Dabei wirkten Medien, Staatsanwaltschaften und Parteien zusammen wie ein Block.
 
Die erste Theateraufführung im Falle Tino Müllers drehte sich um eine unterstellte Bagatellstraftat, die er gar nicht begangen hat. Sonst wäre er kaum frei gesprochen worden.
 
Bei David Petereit ging es um den Schutz von Pädophilen vor angeblicher Hetze! Auch dieses Verfahren wird nicht so verlaufen, wie es sich die Drahtzieher erhoffen mögen.
 
In Mecklenburg und Pommern mag nämlich niemand Leute, die Sex mit Kindern wollen. Abgesehen von einigen etablierten Politikern, vielleicht.
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 05. Juni 2014