Abgeordneten-Gesetz ändern - keine weitere Gewährung von Extra-Diäten!

Außer dem Parlaments-Präsidenten, seinen Stellvertretern und den Fraktionsvorsitzenden und den parlamentarischen Geschäftsführern dürfen keine weiteren Abgeordneten besondere Zulagen erhalten. Soweit die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hingegen gewähren nahezu alle Fraktionen darüber hinaus noch Zulagen an Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiter.

Allein die NPD-Fraktion beteiligt sich nicht an der Jagd nach Extra-Diäten. Damit der exzessiven Zulagengewährung aus den Fraktionskassen ein Ende bereitet wird, haben die Nationalen eine Initiative auf die Tagesordnung gesetzt. Verlangt wird hierbei eine Klarstellung im Abgeordnetengesetz. Demnach sollen künftig über den eingangs genannten Personenkreis hinaus keine Zuwendungen mehr für besondere parlamentarische Funktionen aus Fraktionsmitteln ausgereicht werden.

Die Einbringungsrede zum Gesetzentwurf hielt der NPD-Abgeordnete Rechtsanwalt Michael Andrejewski.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 09. April 2014