Informationsfreiheits-Gesetz verbessern!

Im Juni 2006 beschloß der Landtag das „Gesetz zur Regelung des Zugangs für Informationen", kurz Informationsfreiheitsgesetz. Daraus ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, bei den öffentlichen Stellen des Landes Zugang zu Informationen zu erhalten - soweit die graue Theorie.

Bisher wird der Zugang allerdings lediglich auf Antrag gewährt, was den Grünen nicht weit genug geht. Sie fordern, staatliche Informationen generell von Amts wegen zugänglich zu machen. Laut ihrem Gesetzentwurf sollen Infos „im vollständigen Text oder Datensatz ... in elektronischer Form veröffentlicht und über ein Informationsportal durch einen entsprechenden Verweis zugänglich gemacht werden." Heute wurde die Initiative in 2. Lesung behandelt.

Der NPD-Abgeordnete David Petereit forderte für seine Fraktion, das jetzige Informationsfreiheits-Gesetz zu verbessern: „angefangen bei der Abschaffung der drohenden Kosten, die mit einer Anfrage verbunden sind. Und ebenfalls aus dem vergangenen Jahrhundert ist der Formzwang ,schriftlich und mit Unterschrift'. So etwas muß auch auf elektronischem Wege möglich sein."

In seiner derzeitigen Form sei das Gesetz „eine Mogelpackung, ein Täuschungsmanöver, ein scheindemokratisches Gesetz für eine gespielte Demokratie", verwies der Abgeordnete auf die zahlreichen Einschränkungen in der Praxis.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 12. März 2014