Bundesverfassungsgericht verhandelt Organklagen von NPD-Wahlmännern

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen über dreistündigen mündlichen Verhandlung zu den Organklagen gegen die Gültigkeit der Wahlen der Bundespräsidenten Köhler und Wulff  offenbar erkannt, dass hier verfassungsrechtlich über einige nicht geklärte Fragen zu entscheiden ist.

Hintergrund der Klagen des NPD-Fraktionsvorsitzenden im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, waren die aus seiner Sicht fehlerhaften Wahlen der Wahlmänner zur Wahl der Bundespräsidenten Köhler und Wulff in zahlreichen Landtagen und die fehlerhafte Behandlung mehrerer Geschäftsordnungsanträge in der Bundesversammlung. Die Rechtserheblichkeit der Organklagen wird schon daraus ersichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klagen zugelassen und die mündliche Verhandlung durchgeführt hat.  

Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 GG und im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten geregelt. Der Antragssteller bemängelt, dass zahlreiche Landesparlamente bei der Wahl der Mitglieder zur Bundesversammlung gegen die Grundsätze der vorgeschriebenen Verhältniswahl verstoßen haben.

Gegenstand der Verhandlung war somit die Stellung und Aufgabe der Bundesversammlung sowie die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse des Bundestagspräsidenten als Leiter der Bundesversammlung.

Der Antragssteller, Udo Pastörs, nahm unmittelbar nach der heutigen Verhandlung in Karlsruhe Stellung: „Nach meiner Auffassung wird das Bundesverfassungsgericht in einigen Punkten meinen Anträgen folgen und dem Gesetzgeber weitergehende rechtliche Normen aufgeben. Es ist nach dem Verlauf der heutigen mündlichen Verhandlung zu erwarten, dass das Gericht auf Antrag der NPD-Wahlmänner der Bundesversammlung Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht und Demokratie geben wird. Die bisher fehlende Worterteilung an die Präsidentschaftskandidaten wird meines Erachtens zukünftig Berücksichtigung finden müssen.“
zurück | drucken Erstellt am Dienstag, 11. Februar 2014