NPD-Organklagen: Schlappe für Landesregierung und Landtagspräsidentin

Die NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit und Michael Andrejewski waren mit ihren Organklagen gegen die Landesregierung und die Landtagspräsidentin vor dem Landesverfassungsgericht erfolgreich.

In dem Verfahren LVerfG 8/13 bestätigte das Gericht dem Abgeordneten David Petereit, dieser sei in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt worden. Die Landesregierung hatte bei der Beantwortung zweier Kleiner Anfragen zur detaillierten Aufschlüsselung von Propaganda- und Gewaltdelikten nur unvollständige Antworten gegeben und dem Fragesteller somit vorhandene Daten bewusst vorenthalten.

Bei dem Verfahren LVerfG 5/13 war ein Ordnungsruf gegen den Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski Gegenstand der Organklage. Das Landtagspräsidium sah in den Ausführungen des Abgeordneten, der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann hätte durch seine Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund der NSDAP nahegestanden, dessen Andenken verunglimpft. Nach Ansicht des Gerichtes waren die Ausführungen vom Rederecht des Abgeordneten gedeckt. Das Gericht verneinte auch die fehlende Aufklärungsmöglichkeit in der unmittelbaren Situation, da der Ordnungsruf erst nachträglich erteilt wurde und die Sitzungsleitung sich damit eine gewisse Zeit mit dem Wahrheitsgehalt der Äußerung hätte befassen können.

Der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski bewertete die heutige Gerichtsentscheidung:

„Vielleicht wird man sich angesichts dieses Urteils mit der Vergangenheit Gustav Heinemanns und anderer BRD-Größen mal näher befassen.“
zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 23. Januar 2014