Heimatland-Prinzip statt Wohnsitzland-Prinzip durchsetzen!

Die letzten Dämme drohen zu brechen: Vom 1. Januar 2014 an gilt für Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dann werden sich weitere „Migranten", in erster Linie Roma-Sippen, auf den Weg nach Westeuropa machen, um hier sämtliche sozialen Leistungen zu beanspruchen.

Aus bundesdeutscher Sicht ist der Zuwanderungsdruck aus genannten Ländern bereits schon jetzt sehr deutlich zu spüren: Hatte sich die Zahl der Armutseinwanderer aus den beiden Balkanländern zwischen 2007 und 2011 von 64.000 auf 147.000 bereits mehr als verdoppelt, war für 2012 im Vergleich zum Jahr davor noch einmal ein Anstieg um 24 Prozent zu verzeichnen.

Insbesondere Kommunalpolitiker westdeutscher Städte klagen über eine immens gewachsene Belastung der Sozialsysteme, Kriminalität und Schwarzarbeit und Prostitution.

Der Ökonom und Migrationsforscher Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erwartet für die kommenden zwei bis drei Jahre eine Netto-Auswanderung von rund 260.000 Personen aus Bulgarien und Rumänien. Zwischen 40 und 60 Prozent könnten gemäß seinen Schätzungen in die BRD kommen, was einer Netto-Zuwanderung von 110.000 bis 180.000 Personen entspräche.

Professor Hans-Werner Sinn, Leiter des renommierten ifo-Instituts, erklärt die EU-Idee einer Einbeziehung der Bedürftigen nach den Regeln des Wohnsitzland-Prinzips „mit der Fortexistenz des Sozialstaates alter Prägung" für nicht mehr vereinbar. Nur das Heimatlandprinzip könne funktionieren: Wer also einer wie auch immer gearteten Hilfe bedarf, muß seine Ansprüche künftig -- unabhängig von dem Ort, an dem er sich gerade aufhält -, an sein Heimatland richten.

Von dieser Überlegung ausgehend, verlangte die NPD-Fraktion vom Sellering-Kabinett, umgehend auf Bundesebene aktiv zu werden. An die Bundesregierung müsse dabei die Forderung gerichtet werden, sich auf EU-Ebene für eine Neugestaltung der EU-„Freizügigkeitsrichtlinie" einzusetzen. In dieser soll im Hinblick auf die Gewährung von Sozialleistungen das Heimatlandprinzip verankert werden.

Des weiteren muß das „Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern" nach Auffassung der Nationalen so geändert werden, daß die Zuwanderung von Armutsimmigranten in den deutschen Sozialstaat künftig verhindert wird.

zurück | drucken Erstellt am Freitag, 13. Dezember 2013