„Seiteneinsteiger": Disqualifizierung des Studiums auf Lehramt

Wer sich mit den Ausführungen im Entwurf der Landesregierung für das neue Lehrerbildungsgesetz näher beschäftigt, wird in einigen Punkten sicherlich zustimmen, zumal der Lehrermangel sich bereits abzuzeichnen beginnt.

So kann die geplante zweite Einstellungswelle für Referendare selbstverständlich nur begrüßt werden: Laut Bildungsministerium sollen Uni-Absolventen künftig auch zum 1. August eingestellt werden, um damit Besetzungslücken schneller zu schließen.

Auch haben sich die Länder darauf verständigt, zügig eine bundesweite Anerkennungsregelung für Absolventen eines Lehramtsstudiums zu schaffen. Ziel ist dabei die Schaffung eines national einheitlichen Lehrerarbeitsmarktes -- die Zeichen für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Bildungssystems mehren sich also. Genau das hatte die NPD schon vor zwei Jahren gefordert.
Dann aber wird bei so manchem Leser ein Stirnrunzeln einsetzen: Wer seinen Studienfächern entsprechend mindestens fünf Jahre hauptberuflich als Lehrkraft tätig war, soll künftig eine Lehrbefähigung erwerben können. Ein Lehramtsstudium ist dabei nicht mehr die Grundvoraussetzung. Es reiche ein mit einem Mastergrad (oder vergleichbarem Abschluß) beendetes anderes Hochschulstudium.

Die öffentliche Anhörung zum Lehrerbildungsgesetz habe aber deutlich gemacht, „daß es eben keine Lösung ist, Seiteneinsteigern nach Ablauf einer Frist die Lehrbefähigung zuzusprechen", legte der bildungspolitische Sprecher der NPD-Fraktion David Petereit den Finger in die entscheidende Wunde.
„Jemand mag über ein solides Fachwissen verfügen -- wenn er indes nicht in der Lage ist, den Stoff entsprechend nachhaltig zu vermitteln, ist keinem geholfen. Darüber hinaus wird die Zuerkennung der Lehrbefähigung nach fünfjähriger Tätigkeit zu einer Disqualifizierung des Lehramtsstudiums mit anschließendem Referendariat führen."

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 12. Dezember 2013