Jubiläums-Zuwendungen prinzipiell zu begrüßen, doch fader Beigeschmack bleibt
Im ersten Moment hört es sich wieder einmal gut an: Zur Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes will die Landesregierung die Verleihung des Brandschutz-Ehrenzeichens künftig mit der Gewährung einer Jubiläums-Zuwendung verbinden. Wer demnach zehn Jahre aktiv in einer freiwilligen Feuerwehr ist, soll neben dem Ehrenzeichen eine Jubiläums-Zuwendung in Höhe von 100 Euro bekommen. 200 Euro soll sie für 25 Dienstjahre betragen; wer 40 Jahre aufopferungsvollen Dienst getan hat, erhält nach Vorstellung der Landesoberen künftig 250 Euro.
Rein technokratisch betrachtet, macht sich eine Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes notwendig, dessen Entwurf heute im Landtag behandelt worden ist.
Kann damit aber zur Tagesordnung übergegangen werden, ist mit der Gewährung besagter Jubiläums-Zuwendungen alles in Butter? Nach Auffassung der NPD-Fraktion, die eine Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit natürlich grundsätzlich begrüßt, auf gar keinen Fall. Das machte der Abgeordnete Tino Müller in seinem Redebeitrag einmal mehr deutlich.
Müller setzte die vorgesehenen Anerkennungen ins Verhältnis zum Wocheneinkauf für eine vierköpfige Familie bzw. eine Nachzahlung für Strom oder Heizung. Die Jubiläums-Zuschüsse würden dafür vorn und hinten nicht reichen.
Auch erinnerte der Abgeordnete an Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen der Nationalen zur Feuerwehr-Problematik. Demzufolge verfügen die Verantwortlichen in Schwerin über keinen Überblick zu Wehren, die wegen personeller Engpässe ihre Tätigkeit einstellen mußten oder aus anderen Gründen nicht einsatzbereit sind. Dadurch entstehe der Eindruck, daß den Landesoberen im Prinzip das echte Interesse an einer brisanten Thematik letztendlich fehle.
Das zeige auch die Ablehnung einer NPD-Initiative, mit der der Aufbau einer individuellen zusätzlichen Altersversorgung (Ehrenrente) für die Angehörigen der freiwilligen Wehren gefordert wurde. Letzten Endes, so Müller, sei aber eine Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen notwendig. „Weil viele Mitglieder die Woche über oft in anderen Bundesländern arbeiten, ist die völlige Einsatzbereitschaft der Wehren vielerorts nicht gegeben." So gehe es „um nicht mehr und nicht weniger als die Schaffung von Arbeitsplätzen in der engeren Wohnumgebung der Kameraden", damit die Wehren tatsächlich von Montag bis Montag wieder ausrücken könnten.
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Erstellt am Mittwoch, 13. November 2013