Nur die Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes reicht nicht aus!

Nach Artikel 73 der Landesverfassung muss das Finanzausgleichsgesetz in Teilen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Genau diese Minimalmaßnahme vollzog die Landesregierung und gab somit einer Vorgabe der Verfassung nach.

Eine grundlegende Neufassung, die insbesondere die finanzielle Situation der Kommunen im Land nachhaltig verbessert, ist nach wie vor nicht in Sicht. Hierfür sei nach Darstellung der Landesregierung erst die Erstellung und Auswertung eines entsprechenden Gutachtens notwendig.

Der Fraktionsvorsitzende der NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, forderte die Landesregierung auf, endlich wenigstens ein Zeitfenster zu benennen, damit für die Kommunen absehbar wird, wann mit einer gesetzlichen Neuregelung zu rechnen ist.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 10. Oktober 2013