Zollangehörige nicht länger im Regen stehen lassen!

Baustellen auf Schwarzarbeit kontrollieren oder einen Wagen nach Schmuggel-Zigaretten durchsuchen: Aufgaben, die ihre Kompetenzen direkt betreffen, dürfen Angehörige des Zollvollzugsdienstes selbstredend wahrnehmen. Was aber geschieht, wenn sie bei ihren Kontrollen auf einen gesuchten Straftäter treffen oder sich ein Fahrzeug sich in einem bedenklichen Zustand befindet? Ganz zu schweigen von einem Tatverdächtigen, der im PKW flüchtet oder von körperlichen Attacken in Zügen oder auf Bahnhöfen.

In solchen Fällen sind den Zöllnerinnen und Zöllnern in den meisten Bundesländern weitgehend die Hände gebunden, da sie über keine polizeilichen Eilbefugnisse verfügen. Diese aber bräuchten sie nicht zuletzt auch wegen der rapide gewachsenen Kriminalität infolge sperrangelweit offener Grenzen im Osten. Beim derzeitigen Stand bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, die Polizei zu informieren und auf deren rechtzeitiges Eintreffen zu hoffen ...

Was liegt da näher, als einen „Schutzschirm" aufzuspannen, indem -- so wie in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen oder Brandenburg bereits geschehen -- das hiesige Polizeigesetz entsprechend umgestaltet wird.

Die NPD-Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V zum Ziel hat. Dieser wurde heute in zweiter Lesung behandelt. Der Abgeordnete Tino Müller zeigte anhand eines lesenswerten Beitrages auf dem Internet-Blog www-zollboard.de einmal mehr auf, wie unzufrieden die Zoll-Basis mit den augenblicklichen Zuständen in Sachen Eilkompetenz einmal mehr ist.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 19. Juni 2013