Grenzen zwischen ziviler und militärischer Forschung fließend

Um zum Ausdruck zu bringen, daß Wissenschaft, Forschung und Lehre friedlichen Zwecken dienen sollen, haben einige Hochschulen in der Bundesrepublik in ihren Grundordnungen so genannte Zivilklauseln verankert. Die Linken griffen das Thema auf. Nach Vorstellung von Holter und Co. sollte das Parlament der Landesregierung den Auftrag erteilen, näher zu prüfen, inwiefern in M-V „die gesetzliche Einführung einer Zivilklausel geboten ist."

Auch müsse die Grundfinanzierung der Hochschulen so ausgestaltet werden, „daß Drittmittel-Einwerbungen aus der Rüstungsindustrie und die Annahme von Forschungsaufträgen aus dem Bundes-Verteidigungsministerium keine Rechtfertigung mehr finden."

Der hochschulpolitische Sprecher der NPD-Fraktion machte die Weltfremdheit der Initiative einmal mehr deutlich. Denn bei näherem Hinschauen „erweisen sich die bestehenden Zivilklauseln anderer Hochschulen ... als bloße Papiertiger." Obwohl die Klauseln in den Grundordnungen festgeschrieben seien, „werden immer wieder Forschungsaufträge der Bundeswehr angenommen" -- so geschehen zum Beispiel in Bremen, Bonn-Rhein-Sieg oder auch Rostock.

Die Gründe „sind einfach nachvollziehbar. Es gibt eben Forschungsprojekte, die trotz militärischer Nutzung auch zivil von Bedeutung sind oder gar der Entmilitarisierung dienen." Auch wäre es hirnrissig, „wenn eine Zivilklausel der TU München verbieten würde, an Satelliten-Systemen zu forschen, weil diese leicht auch in einem Kriegskontext zum Einsatz gelangen könnten."

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 19. Juni 2013