Zöllner endlich in das Bundespolizei-Beamtengesetz aufnehmen!

Auf dem Papier ist es klar wie Kloßbrühe: Bei den Pflichten des Zolls handelt es sich um klassische spezialpolizeiliche Vollzugsaufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Zuständig ist dabei das Bundesministerium der Finanzen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Vollzugsaufgaben geraten Zöllner aber auch in Situationen, in denen vom Gegenüber keine Zollgefahr, sondern eine allgemeine Polizeigefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. So kommt es durchaus vor, daß Zollbeamte im Rahmen ihrer Kontroll- und Streifendienste einen körperlichen Angriff auf Personen oder Trunkenheitsfahrten beobachten oder mit randalierenden Bahnreisenden und Werkzeug-Diebstählen auf Baustellen konfrontiert werden.  

Den Zollvollzugsbeamten sind in solchen Situationen aber die Hände gebunden, weil sie noch nicht in das Bundespolizei-Beamtengesetz aufgenommen wurden und sie damit nicht zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigt sind. Daher forderte die NPD-Fraktion die Landesregierung mit einem Antrag zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative auf.

Der NPD-Abgeordnete Tino Müller hob hervor, daß die Zollbeamten in Fragen der Eilzuständigkeit nach jetzigem Stand von Länderregelungen abhängig seien. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg „sind auch die Zöllner berechtigt, in so genannten Eilfällen geeignete vorläufige Maßnahmen wie beispielsweise Feststellungen der Identität oder Festnahmen zu treffen."  
In M/V gibt es eine entsprechende Regelung nicht, was ein Grund mehr sei, sich im Bundesrat für eine Aufnahme der Zollangehörigen des Vollzugdienstes in das Bundespolizei-Beamtengesetz einzusetzen. „Dann wäre es den Beamten des Zolls endlich möglich, bei Kontrollen Straftäter festzusetzen und der Polizei zu übergeben, ohne auf diese warten oder im schlimmsten Fall den Täter laufen lassen zu müssen."

Längst überfällig, so Müller weiter, sei auch die personalrechtliche Gleichstellung der Zollvollzugsbeamten mit jenen der Bundespolizei.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 30. Mai 2013