CDU-Reinhardt offenbar im falschen Film

Bis zum 31. März 2011 erstreckte sich der Anspruch auf Nachzahlung für zu Unrecht nicht erbrachte Leistungen zugunsten von ALG-II- Empfängern auf vier Jahre. Im Sozialgesetzbuch X ist diese für Betroffene im Großen und Ganzen positive Regelung auch noch zu finden. Ins Sozialgesetzbuch II hingegen hat der Gesetzgeber einen folgenschweren Satz hineingeschmuggelt. Demnach gilt wegen Paragraph 40 Absatz 1 Satz 2 SGB II die im SGB X enthaltene Regelung nur noch „mit der Maßgabe, daß anstelle von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt".

Damit wurde heimlich, still und leise erneut eine Vorschrift zuungunsten der Bezieher von Arbeitslosengeld II geändert. Daher forderte die NPD-Fraktion die Landesregierung per Antrag zu einer Initiative im Bundesrat auf: Deren Ziel könne nur lauten, besagten Satz ersatzlos zu streichen und den Nachzahlungsanspruch wieder zu verlängern.

Die derzeitige Regelung, so der NPD-Redner Michael Andrejewski, verschlechtere die Situation von Leistungsempfängern enorm, was aus rein fiskalischen Gründen geschehe.

Der Gegenredner Marc Reinhardt (CDU) verfehlte schlicht und ergreifend das Thema. Er sprach ganz offensichtlich zu einem vor Monatsfrist von der NPD eingebrachten Antrag, in dem es um den zeitlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Sanktion ging. Die Archivare der CDU-Fraktion waren auch schon mal besser auf Draht...

Ob Landtagspräsidentin Schlupp der Fehltritt nicht aufgefallen ist? Noch zu Beginn der heutigen Sitzung hatte die Präsidentin dem NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs jedenfalls das Rederecht mit der Begründung entzogen, er habe nicht zum Thema gesprochen. Im Landtag M/V werden offenbar unverändert verschiedene Maßstäbe angelegt. Aber das ist ja nichts Neues.

zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 30. Mai 2013