Gegen eine weitere Zementierung des Überwachungsstaats

Die „Regelung der Bestandsdatenauskunft“ war ein weiteres Thema, mit dem sich das Plenum heute auseinanderzusetzen hatte. Die Landesregierung präsentierte dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes sowie des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.

Hintergrund: Anfang 2012 fällte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Vorschriften im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Entscheidung. So kann im TKG zwar die Befugnis und die Verpflichtung für die Diensteanbieter geregelt werden, bestimmte Telekommunikations-Daten an die so genannten berechtigten Stellen zu übermitteln. Ergänzend bedarf es aber in den Fachgesetzen von Bund und Ländern entsprechender Vorschriften, die es den „berechtigten Stellen“ erlauben, die Daten bei den Anbietern abzufordern.  

Auf Bundesebene wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bereits vorgelegt. Geplant ist eine Neufassung des § 113 TKG. Künftig sollen Auskünfte durch die Anbieter von Diensten nur noch dann erteilt werden dürfen, wenn die „berechtigte Stelle“ eine gesetzliche Bestimmung vorweisen kann, die ihr einen Abruf der Daten ausdrücklich erlaubt.

Nunmehr sollen im Landesrecht „klare Bestimmungen“ geschaffen werden, die die Voraussetzungen für das Erlangen von Datenauskünften nach § 113 TKG von den Diensteanbietern festlegen.   

Für die NPD-Fraktion sprach sich der Abgeordnete David Petereit „gegen eine weitere Zementierung Ihres Überwachungsstaats“ aus. „Wir werden der Gesinnungsschnüffelei nicht noch zu einem rechtsstaatlichen Anstrich verhelfen.“   

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 20. März 2013