Kesseltreiben gegen NPD-Politiker Pastörs soll offenbar verstärkt werden

Die Staatsanwaltschaft Schwerin plant offenbar, die Immunität des NPD-Fraktionsvorsitzenden im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, erneut aufheben zu lassen.
 
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock wurde die Immunität des NPD-Politikers vergangene Woche vom Landtag aufgehoben. Hintergrund hierzu war der Vorwurf, Udo Pastörs habe die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) als „Gesinnungsextremistin“ beleidigt.
 
Aktueller Anlass für die Aufhebung der Immunität soll der Vorwurf der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sein. In einer Rede am 1. Februar 2012  soll sich Udo Pastörs dahingehend geäußert haben, dass alle Bundespräsidenten bis Richard von Weizäcker, mit Ausnahme von Theodor Heuss - der jedoch für das Ermächtigungsgesetz stimmte - , Mitglied der NSDAP gewesen wären. Damit sei der in der Rede nicht namentlich genannte ehemalige Bundespräsident Dr. Gustav Walter Heinemann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft beleidigt worden.
 
Dabei bleibt festzuhalten, Gustav Walter Heinemann war nicht nur Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), sondern auch im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), beides Verbände, die der NSDAP angeschlossen waren.
 
Zu dem erneuten Ermittlungsverfahren nahm Udo Pastörs heute Stellung:
 
„Ein Jahr nachdem ich in einer Landtagsrede zum Thema Korruption und Heuchelei im Zusammenhang mit der skandalträchtigen Bundespräsidentschaft von Christian Wulff auf die NS-Belastung zahlreicher ehemaliger Repräsentanten der BRD hingewiesen habe, meint nunmehr die Staatsanwaltschaft in Schwerin, erneut schwere Geschütze auffahren zu müssen. Dr. Heinemann wurde in der Rede gar nicht namentlich erwähnt! Heinemann war aber nachweislich Angehöriger von Verbänden, die der NSDAP angeschlossen waren und meiner Meinung nach damit gleichzusetzen sind.“
zurück | drucken Erstellt am Montag, 04. Februar 2013