Im vergangen Jahr verabschiedete der Bundesrat das von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz. Die Vorlage des neuen Gesetzes offenbart zahlreiche Tücken, die auf die Mieter zukommen werden.
Der NPD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski erläuterte in seiner Rede die Unzulänglichkeiten die mit dem Gesetz einhergehen.
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Erstellt am Donnerstag, 31. Januar 2013