Arbeitslosengeld: Wer einzahlt soll auch Leistungen erhalten!

In Deutschland entstehen immer mehr prekäre Arbeitsverhältnisse, die oft in der Umschreibung als „kurzfristig", „flexibel" oder „atypisch" daherkommen und in Wirklichkeit für die Betroffenen nur Unsicherheit und Ausbeutung bedeuten.

Zahlreiche Beschäftigte, die in solchen Arbeitsverhältnissen stehen, gelingt es nicht, die für den Bezug von Arbeitslosengeld I notwenigen Zeiträume zu arbeiten. Die Regelanwartschaft von 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird nicht mehr erreicht und die Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I somit nicht mehr erfüllt.

Der NPD-Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Michael Andrejewski forderte hier mit seinem Antrag eine dringend notwendige Reform ein. Arbeitnehmer, die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, müssen auch bei Nichterreichen der Regelanwartschaft Anspruch auf Arbeitslosengeld I erreichen können.


zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 24. Mai 2012