Bundespräsidentenwahl: Peter Müller als Verfassungsrichter vom Verfahren ausgeschlossen

Der ehemalige saarländische Ministerpräsident und derzeitige Bundesverfassungsrichter Peter Müller ist in zwei anhängigen Organstreitverfahren (2 BvE 2/09 und BvE 2/10) zur Überprüfung der letzten Bundespräsidentenwahlen vom Verfahren ausgeschlossen worden.
 
Hintergrund sind zwei Organstreitverfahren, die der NPD-Fraktionsvorsitzende im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, als Mitglied der jeweiligen Bundesversammlungen angestrengt hat. Unter anderem geht es um die Frage, ob die Bundesversammlungen fehlerhaft zusammengesetzt waren und ob die NPD-Anträge zur Geschäftsordnung korrekt behandelt wurden.
 
Verfassungsrichter Müller, selbst Mitglied der beanstandeten Bundesversammlungen, hatte sich in seiner Stellungnahme als nicht befangen angesehen. Dieser Einschätzung widersprach der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes nunmehr und hat folgerichtig  Peter Müller in diesen Verfahren von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen.
 
Udo Pastörs begrüßte die Entscheidung heute in Schwerin:
 
„Mit dem von mir geforderten Ausschluss des Verfassungsrichters Müller hat der Zweite Senat die Grundlage geschaffen, ein unbefangenes Urteil sprechen zu können. Müller war in beiden Bundesversammlungen selber Wahlmann und hätte somit gar nicht unbefangen sein können. Ich hoffe, das Bundesverfassungsgericht kommt jetzt in der eigentlichen Sache, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bundespräsidentenwahlen, zeitnah zu einer unabhängigen Urteilsfindung.“

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 02. Mai 2012