Zwangsverrentung älterer ALG-II-Bezieher beenden

Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und älter sind als 63 Jahre, können von der Leistungsbehörde ohne weiteres die Aufforderung erhalten, einen Antrag auf vorgezogene Altersente mit Abschlägen zu stellen. Die Behörde hat auch das Recht, den Rentenantrag gegen den Willen des Betreffenden einzureichen. Enthalten ist diese Regelung, die auf ein Rentenstrafrecht hinausläuft, im § 12a des Sozialgesetzbuches II.

Die NPD-Fraktion stellte den Antrag, die Zwangsverrentung von älteren ALG-II-Beziehern zu beenden. Zu diesem Zweck sollte der Landtag die Landesregierung beauftragen, eine Bundesrats-Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, den entsprechenden Paragraphen im SGB II so abzuändern, daß eine Zwangsverrentung des genannten Personenkreises künftig nicht mehr betrieben werden kann.

Der NPD-Abgeordnete, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, hielt die Einbringungsrede.



zurück | drucken Erstellt am Donnerstag, 15. März 2012