Linkspartei: Samariter mit Kurzzeitgedächtnis

Lobenswert ist, wenigstens auf den ersten Blick, das vermeintlich soziale Wollen einiger Landtagsabgeordneter der Partei DieLinke. Dank einer Kleinen Anfrage von MdL Irene Müller an die Landesregierung konnte folgender Mißstand bei den Patientenrechten enthüllt werden:

Sogenannte Patientenbeschwerdestellen waren im Landeskrankenhausgesetz im Paragraphen 13 verankert und dieser machte es Patienten möglich, unkompliziert und direkt Beschwerden gegen schwarze Schafe einzureichen, die es leider unter den Ärzten und Krankenhausleitungen immer wieder gibt.

Dieser Paragraph wurde gestrichen und läßt geschädigten Patienten nunmehr nur noch den erschwerenden Umweg übrig, ihren Unmut über den regulären Beratungsstellen von Ärztekammern, Krankenkassen, Verbraucherzentralen, Selbsthilfeorganisationen oder an das Gesundheitsamt vorzutragen. Je mehr bürokratische Hürden der Hilfesuchende bei dieser Überzahl an Beratungsstellen aber zu nehmen hat, desto wahrscheinlicher ist es, daß er frustriert seine Beschwerde aufgibt oder diese gleich von Anfang an als aussichtslos betrachtet.

Frau Müller ist aber trotz dieses Frage-Engagements ein typischer Vertreter jener Partei, die sich selbst "Soziale Gerechtigkeit" auf die Fahnen geschrieben hat. Die vollständige Streichung des Paragraphen 13 im Landeskrankenhausgesetz erfolgte nämlich am 13. Februar 2006 zu jenem Zeitpunkt, als die PDS, als Vorläufer der Partei DieLinke, noch mit der SPD gemeinsam Mecklenburg-Vorpommern regierte. Die Linke ist demnach ebenso verantwortlich für die Patientenrechtsänderung – aber beklagt deren Beschneidung nur zwei Jahr später.

In ihrer Kleinen Anfrage möchte nun Frau Müller von den regierenden Großkoalitionären SPD-CDU wissen, welche Beweggründe die damalige Regierung zur Auflösung der Patientenbeschwerdestellen hatte. Eine einfache Nachfrage bei ihren Genossen hätte dies genauso gut beantworten können.
zurück | drucken Erstellt am Samstag, 28. Juni 2008