Vergleich von Richtern mit Abgeordneten hinkt

Messerscharf hat heute der NPD-Abgeordnete Michael Andrejewski zur Kopplung der Abgeordnetenbezüge an die von Richtern Stellung genommen. Den Richtern und ihren Familien seien die Bezüge zu gönnen. Derweil aber ein Vorsitzender Richter zwei schwere Examina absolviert haben muß, bräuchte man als Landtagsabgeordneter gar keine Qualifikation. Zuweilen rutschten auch Personen in die Parlamente, die sich wie im Fall des früheren „grünen" Außenministers in ihrer Jugendzeit als Steinewerfer hervorgetan hätten. Auch werde die Leistung eines Amtgerichtsrichters genauestens kontrolliert, bevor er beispielsweise an ein Landgericht wechseln dürfe.

zurück | drucken Erstellt am Mittwoch, 16. November 2011