NPD-Fraktionsräume: Landesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Im Streit zwischen der NPD-Landtagsfraktion und der Landtagsverwaltung um die Ausstattung mit angemessenen Büroräumlichkeiten im Schweriner Schloß hat das Landesverfassungericht einen Eilantrag der NPD-Fraktion abgelehnt (Az: LVerfG 14/11eA).
 
Mit der recht dürftigen Begründung, es gäbe gegebenenfalls „die Möglichkeit, einen Umzug wieder rückgängig zu machen“, lehnte das Gericht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ab.
 
Die NPD-Fraktion wird mit genau diesem Ziel nunmehr das Hauptsacheverfahren vor dem Landesverfassungsgericht anstreben, um der Ungleichbehandlung der Fraktionen doch noch Einhalt zu gebieten.
zurück | drucken Erstellt am Freitag, 28. Oktober 2011