Meinungsfreiheit wie in China!
Vor dem Hintergrund der seit Wochen teilweise sehr scharf geführten Intergrationsdebatte und dem zahlreich vorhandenen Daten- und Faktenmaterial hätten die Äußerungen des Schweriner NPD-Fraktionschefs, Udo Pastörs, am Aschermittwoch 2009, rückblickend geradezu harmlos gewirkt. So kommentierte ein Prozessbeobachter die Entscheidung des Saarbrücker Landgerichts unter dem Vorsitz des Richters Andreas Lauer.
Während Mitglieder der CDU in bezug auf Ausländer ungestraft von Gift sprechen dürfen, wenn sie sagen „Die Dosis mache das Gift“, wird der NPD-Politiker Pastörs hart bestraft, weil er etwas spitz auf die deutlich höhere Fortpflanzungsrate der türkischen Einwanderer hinwies. Auf seine Frage, was an einer Judenrepublik schlecht sein solle, wollte das Gericht gar nicht erst eingehen. Vielmehr wurde grundsätzlich unterstellt, Pastörs habe mit seiner Wortwahl Juden und Türken verunglimpfen wollen.
Der Oberstaatsanwalt Raimund Weyand verstieg sich sogar zu der Aussage, Pastörs hätte in seiner Rede Türken das Lebensrecht abgesprochen, als er davon sprach, diese würden mit einer höchstgefährlichen Samenkanone einreisen, die sie immer bei sich trügen.
Udo Pastörs kommentierte das Urteil mit den Worten: „Wir nähern uns chinesischen Zuständen, wenn die Meinungsfreiheit mit dem gummiartigen und unbestimmten Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) Stück für Stück abgewürgt wird. Darum werde ich dieses Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision anfechten.
Die jüngste Diskussion um die erneute Verschärfung und Ausweitung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) macht deutlich, daß Andersdenkende damit mundtot gemacht werden sollen. Die Meinungsfreiheit wird damit faktisch abgeschafft.“
Sowohl der Oberstaatsanwalt Weyand als auch der Vorsitzende Richter Lauer sprachen während der gesamten Verhandlung derart leise, daß etliche Prozessbeobachter sich zwischenzeitlich darüber beschwerten, sie hätten die Ausführungen in etlichen Teilen akustisch nicht verfolgen können.
Quelle: www.npd-fraktion-mv.de
Erstellt am Mittwoch, 20. Oktober 2010
Während Mitglieder der CDU in bezug auf Ausländer ungestraft von Gift sprechen dürfen, wenn sie sagen „Die Dosis mache das Gift“, wird der NPD-Politiker Pastörs hart bestraft, weil er etwas spitz auf die deutlich höhere Fortpflanzungsrate der türkischen Einwanderer hinwies. Auf seine Frage, was an einer Judenrepublik schlecht sein solle, wollte das Gericht gar nicht erst eingehen. Vielmehr wurde grundsätzlich unterstellt, Pastörs habe mit seiner Wortwahl Juden und Türken verunglimpfen wollen.
Der Oberstaatsanwalt Raimund Weyand verstieg sich sogar zu der Aussage, Pastörs hätte in seiner Rede Türken das Lebensrecht abgesprochen, als er davon sprach, diese würden mit einer höchstgefährlichen Samenkanone einreisen, die sie immer bei sich trügen.
Udo Pastörs kommentierte das Urteil mit den Worten: „Wir nähern uns chinesischen Zuständen, wenn die Meinungsfreiheit mit dem gummiartigen und unbestimmten Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) Stück für Stück abgewürgt wird. Darum werde ich dieses Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision anfechten.
Die jüngste Diskussion um die erneute Verschärfung und Ausweitung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) macht deutlich, daß Andersdenkende damit mundtot gemacht werden sollen. Die Meinungsfreiheit wird damit faktisch abgeschafft.“
Sowohl der Oberstaatsanwalt Weyand als auch der Vorsitzende Richter Lauer sprachen während der gesamten Verhandlung derart leise, daß etliche Prozessbeobachter sich zwischenzeitlich darüber beschwerten, sie hätten die Ausführungen in etlichen Teilen akustisch nicht verfolgen können.